Was rechtliche Betreuung nicht leistet

Rechtliche Betreuung ist weder eine ambulante Pflege noch ein gewerblicher Einkaufservice oder ein Fahrservice.

Diese wichtigen Tätigkeiten werden durch entsprechende ambulante Pflegedienste mit hauswirtschaftlicher Unterstützung angeboten. Einkäufe erledigen auch Begleitservices, die für Sie oder in Begleitung mit Ihnen Lebensmitteleinkäufe erledigen.

Zudem ist die rechtliche Betreuung auch keine psychosoziale Betreuung im eigentlichem Sinne. Diese wird meist von Fachkräften mit Fachhochschulstudium geleistet.

Rechtliche Betreuung unterstützt Sie in der Organisation und Einsetzung dieser genannten Dienste, falls erforderlich.

Das man sich da und dort ertappt dieses und jenes doch zu tun ist eher einem hohen Engagement für Betroffene geschuldet und nicht etwa den eigentlichen Kernaufgaben rechtlicher Betreuung zuzuordnen.

Die persönliche Begleitung zu Ärzten gehört nicht zu den Aufgabenkreis eines rechtlichen Betreuers. In der Regel erfolgt nur aus pragmatischen Gründen oder in Ausnahmefällen eine tatsächliche persönliche Begleitung zu Ärzten.

Jedoch erfolgt Im Rahmen des Aufgabenkreis Gesundheitssorge durchaus eine umfassende Kommunikation mit den behandelnden Ärzten, die unter anderem ein Aufklärungsgespräch vor medizinischen Maßnahmen miteinbeziehen kann.

Hierbei werden übrigens selbstverständlich alle beabsichtigten ärztlichen Maßnahmen mit dem Betroffenen eingehend und verständlich besprochen, sofern es möglich ist.